Stellungnahme zur Auflösung der Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein
Hamburg im April 2021
Der Hamburger Pflegerat (HHPR) ist ein Zusammenschluss von Berufsverbänden und Fachgesellschaften beruflich Pflegender in Hamburg, der die Interessen der Gesundheitsberufe,
Pflegebedürftigen und deren Angehörige vertritt. Eine zukunftsfähige und qualitätsorientierte Patientenversorgung steht im Mittelpunkt der Aktivitäten. Der HHPR möchte mit dieser
Pressemitteilung auf die nachhaltig negativen Auswirkungen zur Auflösung einer Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein in der Pflege hinweisen.
In der geringen Zeitspanne von zweieinhalb Jahren ihrer Tätigkeit hat die Pflegekammer Schleswig-Holstein damit begonnen, eine eigene Organisationsstruktur aufzubauen, um damit eine
hochwertige und an hohen Qualitätsstandards orientierte Pflege für die Bevölkerung in Schleswig-Holstein in der Zukunft sicherzustellen. Ziel war es auch, die Selbstverwaltung der
Profession Pflege konsequent festzulegen und weiterzuentwickeln. Die demokratisch gewählten Vertreter*innen aus den verschiedenen Bereichen der Berufsgruppe Pflege in Schleswig-Holstein
haben im Ehrenamt, insbesondere in den gebildeten Ausschüssen für die Berufsordnung, Weiterbildung und Qualitätssicherung, daran gearbeitet, belastbare Strukturen zu entwickeln, die
berufliche Fachexpertise zu bündeln und dadurch eine Basis für eine höherwertige und sichere pflegerische Versorgung der Menschen zu gewährleisten.
Diese Möglichkeit, mit der professionellen Pflegeexpertise in der Selbstverwaltung eine angemessene Versorgung der Bevölkerung durch Pflegefachpersonen sicherzustellen, wird durch dieses
Gesetz auf unabsehbare Zeit abgeschafft. Von der Selbstbestimmung der Pflegeberufe in Schleswig-Holstein führt dieses Gesetz die Pflege wieder in die Fremdbestimmung durch andere
Akteur*innen im Gesundheitswesen und schwächt die dringend notwendige Weiterentwicklung der Profession Pflege nachhaltig.
Der Anspruch, die Entwicklung einer Berufsordnung, die Festlegung von Qualitätsrichtlinien sowie die Zuständigkeit für berufliche Weiterbildungen in der pflegerischen Selbstverwaltung auf
Augenhöhe und in wertschätzender regelmäßiger Kommunikation mit der Politik zu realisieren, kann nicht mehr weiterverfolgt werden.
Daher fordert der Hamburger Pflegerat die gesundheitspolitisch Verantwortlichen in Schleswig-Holstein auf, eine rechtssichere und im Gesundheitssystem umfassend beteiligte
Berufsvertretung der Pflegenden in Schleswig-Holstein zu definieren und gesetzlich zu beteiligen. Eine Mitgestaltung der beruflich Pflegenden im Gesundheitswesen zur Verbesserung der
Pflege wird ohne refinanzierte Berufsvertretung nicht gelingen. Die hohe Beteiligung an der Abstimmung kann unseres Erachtens im Rahmen einer Evaluation der Beweggründe für das gegebene
Votum dazu beitragen, die Ansprüche der Berufsgruppe der Pflegefachpersonen zu einer berufsständischen Selbstverwaltungseinrichtung zu analysieren, um daraus nachhaltig die Gestaltung
einer Selbstverwaltung professionell Pflegender zu erhalten.
Katrin Blanck-Köster
Vorsitzende des Hamburger Pflegerates